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XRechnung öffnen, lesen und drucken

Öffne XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X – als XML oder PDF – als lesbare Rechnung, die du drucken, als PDF speichern oder per Banking-App-QR bezahlen kannst. Gleichzeitig nach EN 16931 geprüft. Kostenlos, ohne Upload.

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E-Rechnung öffnen

Bleibt auf deinem Gerät

    Kunde

    Produkt oder Leistung

    Mit der Banking-App bezahlen

    Scanne den Code in deiner Banking-App (GiroCode / EPC-QR). Prüfe Betrag und Empfänger, bevor du bestätigst.

    E-Invoice Studio hilft dir, korrekte Rechnungen zu schreiben, und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ist ein Steuerfall unklar (Reverse Charge, Ausfuhr, Kleinunternehmerregelung), kläre ihn mit deiner Steuerberatung.

    Deine Rechnungen bleiben auf deinem Gerät. E-Invoice Studio läuft in deinem Browser: Firmendaten, Kunden und Rechnungen werden nur in diesem Browser gespeichert, nie auf unserem Server. Sichere sie jederzeit als Datei.

    Keine Steuerberatung. Das Tool prüft die Regeln der Norm EN 16931 und der XRechnung, nicht deine steuerliche Lage. Ist ein Fall unklar – Reverse Charge, Ausfuhr, Kleinunternehmerregelung –, frag deine Steuerberatung.

    XRechnung lesen in drei Schritten

    1. Datei ablegen

      Die .xml-Datei aus der E-Mail oder das ZUGFeRD-PDF. Mehrere auf einmal gehen auch.

    2. Lesen

      Die Rechnung erscheint als normale Seite, mit allen Angaben, den Anlagen und dem Prüfergebnis.

    3. Drucken oder speichern

      Drucken, als lesbares PDF ablegen, Positionen als CSV exportieren oder per QR-Code bezahlen.

    ZUGFeRD, XRechnung oder PDF – was brauche ich?

    ZUGFeRD und XRechnung folgen der europäischen Norm EN 16931 und lassen sich von Buchhaltungsprogrammen automatisch verarbeiten.

    FormatWas es istWofür
    ZUGFeRD / Factur-XEin PDF/A-3 zum Lesen, mit den Rechnungsdaten (CII-XML) darinRechnungen an Unternehmen – die häufigste Wahl
    XRechnungNur die Rechnungsdaten als XML (CII-Syntax)Behörden (mit Leitweg-ID) und Firmen, die sie verlangen
    Reines PDFEin Bild einer Rechnung ohne strukturierte DatenSeit 2025 keine E-Rechnung mehr zwischen Unternehmen

    E-Invoice Studio schreibt ZUGFeRD 2 / Factur-X im Profil EN 16931 oder mit dem Profil XRechnung im PDF sowie reine XRechnung 3.0 als XML.

    Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

    AbWas gilt
    1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
    1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
    1. Januar 2028Alle Unternehmen stellen untereinander E-Rechnungen aus.

    Ausgenommen vom Ausstellen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Für Rechnungen an Privatpersonen gilt die Pflicht nicht. Bis zum Ende der Übergangszeit sind Papier- und PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers noch erlaubt.

    Wie die Prüfung funktioniert

    Beim Tippen prüft E-Invoice Studio die Regeln von EN 16931 und XRechnung 3.0 – Pflichtfelder, Steuerkategorien, Summen, IBAN-Prüfziffern, Leitweg-ID-Prüfziffern – und erklärt jede Meldung in Klartext, mit Regelnummer für deine Steuerberatung. Die erzeugten Dateien testen wir mit dem offiziellen Validator der KoSIT und mit veraPDF für das Format PDF/A-3.

    Empfangene Rechnungen werden genauso geprüft: Die Beträge der Datei werden mit einer neuen Berechnung verglichen, so siehst du sofort, wenn etwas nicht aufgeht.

    Warum nichts hochgeladen wird

    Rechnungen enthalten Namen, Adressen, Bankverbindungen und Beträge. E-Invoice Studio erzeugt XML und PDF auf deinem Gerät, hält deine Daten im Speicher dieses Browsers und lädt von unserem Server nur seine eigenen Programmdateien. Deshalb gibt es auch kein Rechnungslimit und kein Konto.

    Weitere Seiten von E-Invoice Studio

    Häufige Fragen

    Wie öffne ich eine XRechnung (XML-Datei)?

    Leg sie hier ab. Die XML ist für Programme gedacht; E-Invoice Studio macht daraus in deinem Browser eine lesbare Rechnung, ohne sie hochzuladen.

    Kann ich eine XRechnung ausdrucken?

    Ja – über „Drucken“ oder als PDF gespeichert. Das PDF trägt die Originaldaten, bleibt also eine E-Rechnung. Aufbewahren musst du die empfangene XML-Datei.

    Geht das auch auf dem Mac oder Handy?

    Ja, in jedem aktuellen Browser auf Mac, Windows, Linux, iPhone und Android – ohne Programm und ohne Konto.

    Ist E-Invoice Studio wirklich kostenlos?

    Ja. Jede Funktion – ZUGFeRD und XRechnung, Logo, QR-Code, Kunden- und Artikelliste, Prüfung, Rechnungsbuch und Sicherung – ist kostenlos, ohne Konto und ohne Rechnungslimit. Die Seite finanziert sich über Werbung rund um das Tool.

    Gilt das ZUGFeRD-PDF als E-Rechnung?

    Ja. Ein ZUGFeRD-2-PDF trägt die strukturierten Rechnungsdaten als eingebettete XML-Datei; diese Daten sind die E-Rechnung, die PDF-Seite ist die lesbare Ansicht. Ein reines PDF ohne XML gilt zwischen Unternehmen nicht mehr als E-Rechnung.

    Brauche ich XRechnung oder ZUGFeRD?

    Behörden verlangen meist die XRechnung und geben dir eine Leitweg-ID. Für Unternehmen ist ZUGFeRD im Profil EN 16931 die übliche Wahl; manche Kunden wünschen das Profil XRechnung – E-Invoice Studio kann beides.

    Wie verschicke ich die E-Rechnung?

    Per E-Mail als Anhang oder als Upload im Portal deines Kunden – bei Bundesbehörden über ZRE oder OZG-RE. Die Datei selbst ist die Rechnung; druck sie also nicht aus und scanne sie nicht ein.

    Wo werden meine Rechnungen gespeichert?

    Nur in diesem Browser auf diesem Gerät. Löschst du die Browserdaten, sind sie weg – nutze ab und zu „Sicherung speichern“ in den Einstellungen und bewahre die versendeten PDF- oder XML-Dateien wie vorgeschrieben auf (in der Regel acht Jahre).

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