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Rechnung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Rechnungen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: ohne Umsatzsteuer, mit dem Pflichthinweis automatisch – als Muster, das du ausfüllst, und auf Wunsch als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. Kostenlos, ohne Anmeldung.
- Ohne Konto
- Läuft auf deinem Gerät
- Handy & Desktop
Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben
Bleibt auf deinem Gerät
Zum ersten Mal hier? Trag deine Firmendaten einmal ein – sie bleiben in diesem Browser für jede Rechnung. Oder schau dir erst ein Beispiel an.
Die Datei wird in deinem Browser gelesen und nie hochgeladen.
Dieser Browser speichert in diesem Fenster nichts (privater Modus?). Rechnungen bleiben nur, bis du den Tab schließt – sichere sie.

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Hier stehen deine Rechnungen – mit Entwürfen, offenen Beträgen und Zahlungen.
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Kunden
Eine Rechnung mit einem Tipp ausfüllen
Produkte und Leistungen
Preise und Einheiten griffbereit
Sicherung
Alle Rechnungen, Kunden und Einstellungen in einer Datei
E-Invoice Studio hilft dir, korrekte Rechnungen zu schreiben, und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ist ein Steuerfall unklar (Reverse Charge, Ausfuhr, Kleinunternehmerregelung), kläre ihn mit deiner Steuerberatung.
Deine Rechnungen bleiben auf deinem Gerät. E-Invoice Studio läuft in deinem Browser: Firmendaten, Kunden und Rechnungen werden nur in diesem Browser gespeichert, nie auf unserem Server. Sichere sie jederzeit als Datei.
Keine Steuerberatung. Das Tool prüft die Regeln der Norm EN 16931 und der XRechnung, nicht deine steuerliche Lage. Ist ein Fall unklar – Reverse Charge, Ausfuhr, Kleinunternehmerregelung –, frag deine Steuerberatung.
Kleinunternehmer-Rechnung in drei Schritten
Deine Angaben
Name, Anschrift und Steuernummer – eine USt-IdNr. brauchst du als Kleinunternehmer nicht.
Positionen ohne Umsatzsteuer
Preise sind Endpreise. Das Tool setzt die Kategorie „steuerbefreit“ und druckt den Hinweis nach § 19 UStG.
Herunterladen
Ein ZUGFeRD-PDF – auch für Privatkunden geeignet, die einfach die Seite lesen.
ZUGFeRD, XRechnung oder PDF – was brauche ich?
ZUGFeRD und XRechnung folgen der europäischen Norm EN 16931 und lassen sich von Buchhaltungsprogrammen automatisch verarbeiten.
| Format | Was es ist | Wofür |
|---|---|---|
| ZUGFeRD / Factur-X | Ein PDF/A-3 zum Lesen, mit den Rechnungsdaten (CII-XML) darin | Rechnungen an Unternehmen – die häufigste Wahl |
| XRechnung | Nur die Rechnungsdaten als XML (CII-Syntax) | Behörden (mit Leitweg-ID) und Firmen, die sie verlangen |
| Reines PDF | Ein Bild einer Rechnung ohne strukturierte Daten | Seit 2025 keine E-Rechnung mehr zwischen Unternehmen |
E-Invoice Studio schreibt ZUGFeRD 2 / Factur-X im Profil EN 16931 oder mit dem Profil XRechnung im PDF sowie reine XRechnung 3.0 als XML.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. |
| 1. Januar 2028 | Alle Unternehmen stellen untereinander E-Rechnungen aus. |
Ausgenommen vom Ausstellen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Für Rechnungen an Privatpersonen gilt die Pflicht nicht. Bis zum Ende der Übergangszeit sind Papier- und PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers noch erlaubt.
Wie die Prüfung funktioniert
Beim Tippen prüft E-Invoice Studio die Regeln von EN 16931 und XRechnung 3.0 – Pflichtfelder, Steuerkategorien, Summen, IBAN-Prüfziffern, Leitweg-ID-Prüfziffern – und erklärt jede Meldung in Klartext, mit Regelnummer für deine Steuerberatung. Die erzeugten Dateien testen wir mit dem offiziellen Validator der KoSIT und mit veraPDF für das Format PDF/A-3.
Empfangene Rechnungen werden genauso geprüft: Die Beträge der Datei werden mit einer neuen Berechnung verglichen, so siehst du sofort, wenn etwas nicht aufgeht.
Warum nichts hochgeladen wird
Rechnungen enthalten Namen, Adressen, Bankverbindungen und Beträge. E-Invoice Studio erzeugt XML und PDF auf deinem Gerät, hält deine Daten im Speicher dieses Browsers und lädt von unserem Server nur seine eigenen Programmdateien. Deshalb gibt es auch kein Rechnungslimit und kein Konto.
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Häufige Fragen
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein, Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen; empfangen können müssen sie E-Rechnungen seit 2025. Freiwillig darfst du E-Rechnungen schicken.
Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?
Zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ E-Invoice Studio fügt ihn automatisch ein, sobald du „Kleinunternehmer“ wählst.
Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Name und Anschrift von dir und dem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum, der Betrag und der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Checkliste prüft das mit.
Ist E-Invoice Studio wirklich kostenlos?
Ja. Jede Funktion – ZUGFeRD und XRechnung, Logo, QR-Code, Kunden- und Artikelliste, Prüfung, Rechnungsbuch und Sicherung – ist kostenlos, ohne Konto und ohne Rechnungslimit. Die Seite finanziert sich über Werbung rund um das Tool.
Gilt das ZUGFeRD-PDF als E-Rechnung?
Ja. Ein ZUGFeRD-2-PDF trägt die strukturierten Rechnungsdaten als eingebettete XML-Datei; diese Daten sind die E-Rechnung, die PDF-Seite ist die lesbare Ansicht. Ein reines PDF ohne XML gilt zwischen Unternehmen nicht mehr als E-Rechnung.
Brauche ich XRechnung oder ZUGFeRD?
Behörden verlangen meist die XRechnung und geben dir eine Leitweg-ID. Für Unternehmen ist ZUGFeRD im Profil EN 16931 die übliche Wahl; manche Kunden wünschen das Profil XRechnung – E-Invoice Studio kann beides.
Wie verschicke ich die E-Rechnung?
Per E-Mail als Anhang oder als Upload im Portal deines Kunden – bei Bundesbehörden über ZRE oder OZG-RE. Die Datei selbst ist die Rechnung; druck sie also nicht aus und scanne sie nicht ein.
Wo werden meine Rechnungen gespeichert?
Nur in diesem Browser auf diesem Gerät. Löschst du die Browserdaten, sind sie weg – nutze ab und zu „Sicherung speichern“ in den Einstellungen und bewahre die versendeten PDF- oder XML-Dateien wie vorgeschrieben auf (in der Regel acht Jahre).

